Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen von der Schwangerschaft bis zur Zeit nach der Geburt und unseren Angeboten.

Anmeldung

Wer kann unsere Hilfe in Anspruch nehmen?

Jede schwangere Frau oder junge Mutter kann unsere Hilfe in Anspruch nehmen.

Wann muss ich mich für eine Wochenbettbetreuung melden?

Es ist ratsam, sich so früh wie möglich, idealerweise direkt nach der Bestätigung der Schwangerschaft, bei uns zu melden.

Wie weit fahren wir für die Wochenbettbetreuung?

Wir betreuen Wöchnerinnen im nahen Umkreis von Biberach.

Wer darf sich zum Rückbildungskurs anmelden?
Es können sich nur Frauen anmelden, die vom Team des Bibernestes betreut wurden/werden.
Wann muss ich mich zum Rückbildungskurs anmelden?
Bitte frühzeitig nach der Geburt anmelden, da mit einer Wartezeit zu rechnen ist. Es gibt eine Warteliste, die nach dem Eingang der Anmeldungen geführt wird.
Wann findet der Rückbildungskurs statt?

Je nach Wohbefinden, frühestens 6 Wochen nach der Geburt, bei einem Kaiserschnitt frühestens 8 Wochen nach der Geburt. Bis Ende des 9. Monats nach der Geburt kann der Kurs mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Unsere Leistungen

Kann ich die Hebamme bei allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt ansprechen?

Absolut, wir sind zentrale Ansprechpartnerinnen für alle Fragen rund um Schwngerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite und können auch an andere Fachleute verweisen, wenn notwendig.

Bieten wir auch Hausgeburten oder die Begleitung ins Krankenhaus/Geburtshaus an?

Nein. Wir begleiten die Frauen vor und nach der Geburt durch verschiedene Kurse und die Wochenbettbetreuung.

Kann ich meine Hebamme auch nach der Nachsorge noch kontaktieren?
Ja, wir bieten bei Fragen auch nach der regulären Nachsorge Unterstützung an.

Kosten

Wer übernimmt die Kosten für die Hebammenleistungen?
Die Kosten werden über Ihre Krankenkasse abgerechnet. Privatversicherte erhalten eine Rechnung. Bitte erkundigen Sie sich über den individuellen Leistungsumfang Ihrer privaten Krankenversicherung.